Nutzungsordnung

zwischen der Universität Hamburg (FB Biologie und Geowissenschaften) und den Nutzern der Elbauenstation 'Pevestorf'

 

Diese Vereinbarung wird jedem Nutzer der Elbauenstation 'Pevestorf' (Fährstraße 11a, 29478 Pevestorf) übergeben. Als Nutzer ist der jeweils verantwortliche Exkursions- bzw. Seminarleiter zu verstehen, im Zweifel derjenige, der die Vergabe mit der Universität vereinbart hat. Der Nutzer erkennt die nachstehenden Regelungen bei Übernahme des Hauses für die Gesamtdauer des Aufenthalts als vertraglich vereinbart an.

 

I. Allgemeine Vergabebestimmungen

 

Die Vergabe des Exkursions- und Seminarhauses erfolgt auf Antrag durch einen Mitarbeiter der Fachbereiche Biologie oder Geowissenschaften der Universität Hamburg. Das Haus kann grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden:

a) Für wissenschaftlich geleitete Kurse und Exkursionen, die der universitären Ausbildung dienen.

b) Für Seminare, Workshops oder Arbeitsgruppentagungen mit wissenschaftlicher Zielsetzung.

c) Für schulische Kurse in den Fächern Biologie und Geographie,

d) Für Gastforscher oder Gruppen von Gastforschern,

e) Für andere Bildungsveranstaltungen, bei denen die naturräumliche Situation der Station Berücksichtigung findet.

Auf Antrag wird die Station auch für andere Nutzungen übergeben. Bei Anmeldung bis zum Jahresende des Vorjahres der geplanten Nutzung wird die Station vorrangig an die Kurse der Universität Hamburg, FB Biologie und Geowissenschaften, vergeben. Im Laufenden Jahr erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldung.

 

II. Pflichten des Nutzers

 

Die Nutzung der Station ist entsprechend der Bettenzahl mit bis zu 30 Personen (inklusive Betreuer) möglich. Zelten auf dem Grundstück kann nur im Einzelfall auf Antrag gestattet werden. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

 

Mit der Einrichtung der Station ist besonders pfleglich und nur entsprechend dessen Zweckbestimmung umzugehen. Alle benutzten Gegenstände sind vor der Abreise gesäubert zurück zu stellen. Während des Aufenthalts sind durch die Nutzergruppe alle Räume besenrein zu halten. Die Badezimmer sind vor der Abreise zu wischen, die übrigen Räume besenrein bei der Abreise zu übergeben.

 

Der Nutzer darf keine Veränderungen an der Heizungsanlage vornehmen. Bei Problemen mit der Heizung ist Frau Paasche einzuschalten.

 

Der Verbrauch von Warmwasser durch Duschen ist aus ökonomischen und ökologischen Gründen auf das absolut Notwendige zu beschränken.

 

Das Grundstück kann mit genutzt werden. Die mit dem Anzünden von Feuer oder dem Betrieb eines Grills verbundenen Risiken trägt der Nutzer.

 

Zum Schlafen ist Bettzeug zu benutzen. Auch bei Nutzung eines eigenen Schlafsacks ist die Matratze mit einem Laken zu bedecken.

 

Müll ist in der üblichen Form zu trennen und in den dafür stehenden Behältern zu entsorgen. Sämtlicher Müll ist vor der Abreise zu entfernen oder mitzunehmen. Für Glas ist der nächste Glascontainer (in Gartow) zu benutzen.

 

Die in der Station zur Verfügung gestellten Bücher und optischen Geräte sind vorsichtig und zweckgemäß zu behandeln und vollständig zurück zu stellen. Ersatzbirnen sind bei Bedarf von Frau Paasche anzufordern. Die weiße Wandtafel  darf nur mit den dafür vorgesehenen Board-Markern beschrieben werden.

 

Die übergebenen Schlüssel sind bei Abreise vollständig zurück zu geben. Kosten für evt. entstandene Verluste trägt der Nutzer.

 

Alle festgestellten Mängel sind unverzüglich zu melden. Für aufgekommene Schäden haftet der Nutzer.

 

Die Nutzungsgebühr beträgt zur Zeit ¥ 12,- pro Person und Nacht. Hinzu kommt eine einmalige Gruppenpauschale von ¥ 20,-. Der Nutzer verpflichtet sich, unverzüglich nach Ablauf der Veranstaltung die Zahl der Teilnehmer dem Mitarbeiter der Universität mitzuteilen. Im wird daraufhin eine Rechnung ausgestellt, auf der auch die ggf. verursachten Sachschäden mit aufgeführt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechnung unverzüglich zu begleichen.

 

III. Pflichten des Vermieters

 

 Der Vermieter übergibt dem Nutzer eine gereinigte Station mit allen Allgemeinräumen (Vorbereitungsraum, Gruppenraum, Küche, Eingangsdiele, Toiletten, Teeküche) und einer entsprechend der Gruppengröße ausreichenden Anzahl von Appartements.  Für die Räume der Station werden jeweils zwei Schlüssel übergeben. Die allgemeinen Verbrauchskosten (Strom, Heizung, Müll etc.) trägt der Vermieter. Der Vermieter führt die Schlußreinigung durch und pflegt das Grundstück.